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Samstag, 04. September 2010

Zugelassen

Gemäß Art. 6 Abs. 2 des Bayerischen Bodenschutzgesetzes vom 23. Februar 1999 und der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern vom 3. Dezember 2001 ist das isu umweltinstitut als Untersuchungsstelle gemäß § 18 Bundesbodenschutzgesetz vom 17. März 1998 für die Untersuchungsbereiche 1a, 2a, 3a; 4a; 5a (Probenahme und Vor-Ort-Analytik - Feststoffe, - Grund-, Sicker-, Oberflächenwasser; - Bodenluft und Deponiegas) zugelassen.

Kompetent

Das isu umweltinstitut wird vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz in der Liste der für Rüstungsaltlasten kompetenten Büros und Institute geführt

Sachkunde

Wir verfügen über den Nachweis der Sachkunde gem. BGR 128 Anhang 6A (Arbeiten in kontaminierten Bereichen) und spezieller Koordinatorenkenntnisse gem. RAB 30 Anlage C (Koordination auf Baustellen).

Altlasten

Historische Erkundungen

Inhaltliche und formale Erhebung historischer Daten nach den Vorgaben und Bestimmungen der Oberfinanzdirektionen der Bundesrepublik Deutschland

Orientierende Untersuchungen (Phase I)

Durchführung erster, orientierender Untersuchungen auf der Grundlage historischer Daten, Erkenntnissen aus der Vornutzung, Eindrücken von Gelände-begehungen, etc.

Detailuntersuchungen (Phase II)

Vertiefung, Abgrenzung, Ergänzung der Ergebnisse der orientierenden Unter-suchung.

Sanierungsplanungen

  • Erstellen von Variantenstudien
  • Kostenschätzung
  • Leistungsverzeichnis / Ausschreibung
  • Bauleitung / Fachbauleitung
  • Dokumentation

Monitoring

  • Untersuchungen im Zuge der Nachsorge, wie z.B. Überwachung von Grund-wassermessstellen
  • Sanierungsanlagen
  • Deponiegas
  • Sickerwasser